Wenn das Ministerium Ihren Antrag ablehnt und Sie mit diesem negativen Beschluss nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben. Diese Möglichkeit besteht während 30 Kalendertagen, nachdem der Beschluss notifiziert wurde.
Sie können beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor Ort das Einspruchsformular einreichen. Oder Sie erledigen das online.
Sobald Ihr Einspruch eingeht, entscheidet der zuständige Minister anschließend innerhalb von 45 Werktagen über diesen. Sollten Sie dann immer noch gegen die Entscheidung sein, steht es Ihnen frei, eine Beschwerde beim Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder ein Klage bei Gericht einzureichen.